Wofür stehen wir?

Erklärungen der letzten Jahre:

2023: Zukunftsweisendes Leitbild der Schulaufsicht (Magdeburger Erklärung)

Bildung ist ein wesentliches Element individueller gesellschaftlicher Weiterentwicklung und
Teilhabe.

Wir üben auf der Basis geltenden Rechts die Schulaufsicht aus.

Im Zentrum unseres Handelns steht eine tragfähige werteorientierte Entwicklung und Erziehung
der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung wesentlicher Aspekte einer umfassenden
Bildungsgerechtigkeit.

Elementare Bestandteile einer zukunftsweisenden Schulaufsicht sind Beratung, Schul- und
Unterrichtsentwicklung sowie Verwaltung und Personalsteuerung. Als konkrete Bausteine sind
hier zu benennen:

• Transparente Führungskultur
• Zielgerichtete Kommunikation
• Professionelles Konfliktmanagement
• Verantwortungsgeleitete Kooperation
• Bedarfsorientiertes Ressourcenmanagement
• Perspektivische Personalentwicklung
• Datenbasierte Qualitätssicherung
• Fortwährende Professionalisierung

Hieraus entwickeln sich folgende Gelingensbedingungen und Bedarfe:

➢ Eine an die deutlich zunehmende Aufgabenfülle angepasste Personalausstattung
➢ Anerkennung einer inzwischen wissenschaftlich unstrittig belegten Bedeutsamkeit
schulaufsichtlichen Handelns (Leading from the middle) und entsprechende
Berücksichtigung im politischen Entscheidungsfindungsprozess
➢ Angemessene Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote auch für die Schulaufsicht
➢ Anforderungsgerechte Auswahlprozesse zur Gewinnung geeigneten
Schulaufsichtspersonals
➢ Eine verantwortungsgerechte und abstandsangemessene Besoldung
➢ Eine deutlich regional ausgerichtete schulaufsichtliche Struktur

Die Mitglieder der Konferenz der Schulaufsicht Deutschland (KSD) sind sich einig, dass die hier
genannten Aspekte für eine auch in Zukunft tragfähige und erfolgreiche Bildung und Erziehung
unabdingbar notwendig sind. Wir erwarten, dass diese Gelingensfaktoren im Rahmen von
politischen Entscheidungsprozessen bundesweit entsprechend Berücksichtigung finden.

Die KSD steht mit ihren Landesverbänden im Rahmen von Beratung und Austausch
selbstverständlich zur Verfügung.

Magdeburg, 23.09.2023


2021: Dieburger Erklärung

KSD  Dieburger Erklärung 2021

Corona legt Schwächen im Bildungssystem offen.

Vom 30.9. bis 2.10.2021 diskutierten Delegierte aus den Landesverbänden der KSD in Dieburg mit Vertreterinnen und Vertretern von Schulleitungen unterschiedlicher Schularten und mit Schulträgern über die aktuelle Situation von Schulen und über die bildungspolitische Lage.

In der Analyse sind sich die Delegierten einig:
Die bis heute andauernde dynamische Lage hinterlässt Spuren bei den Verantwortlichen und allen am Schulleben Beteiligten.

Im Mittelpunkt künftiger Entwicklungen muss die Stärkung der Schulen durch lokale und regionale Beratungs- und Unterstützungssysteme liegen. Insbesondere müssen im Verwaltungsbereich Ideen entwickelt und umgesetzt werden, wie Schulleitungen zeitnah bei administrativen Aufgaben unterstützt und entlastet werden können.

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung müssen bürokratische Hindernisse abgebaut sowie eine adäquate personelle und technische Infrastruktur vor Ort gewährleistet werden. Dieses ist nicht nur notwendig, um besonderen Herausforderungen präventiv zu begegnen, sondern auch um Bildung zeitgemäßer gestalten zu können.

Am Beispiel von Datenschutz und Datensicherheit wurde die Notwendigkeit deutlich, dass Digitalisierung einer eindeutigen Professionalität bedarf und Schulleitungen der Zugriff auf entsprechende Unterstützungssysteme ermöglicht wird.

Die KSD sieht sich in ihren bisherigen Forderungen im Zusammenhang mit Entwicklung und Führung multiprofessioneller Teams an Schulen bestätigt. Um erfolgreich Schule zu gestalten, braucht es hohe Kompetenz in allen schulischen Bereichen.

Unter Vermeidung bürokratischer Hürden benötigen die Schulen darüber hinaus ungehinderte Zugänge zu psychologischer, sozialpädagogischer, administrativer und gesundheitspräventiver Expertise.

In allen Bundesländern übersteigt der aktuelle Bedarf die vorhandenen Ressourcen an Lehrkräften. Kurzfristig wird der Lehrkräftemangel nicht zu beheben sein. Deshalb sollten die Bundesländer Konzepte entwickeln, wie zusätzliches Personal an den Schulen gebunden werden kann. Gleichzeitig bedarf es einer Lehrkräftegewinnung, die sich auf eine arbeitsmarktpolitisch und soziodemografisch solide erfassten Datenbasis stützt.

Abschließend stellen die Delegierten fest, dass auch während der Pandemie Schulaufsicht wirksam ist, wenn in enger Kooperation mit den Schulen Prozesse in Gang gesetzt und tragfähige Entscheidungen getroffen werden. Wenn Politik Schulaufsicht schwerpunktmäßig als Kontrollinstanz und Umsetzungsgarant sieht, verringert sich die Akzeptanz von Schulaufsicht bei Schulen und damit ihre Wirksamkeit.


2019: Schweriner Erklärung

Bundesweit ist aufgrund vielfältiger Ursachen der Bedarf an Lehrkräften gestiegen und kann nicht mehr adäquat gedeckt werden. Zur Beseitigung dieses Mangels müssen geeignete, kurz- und langfristig tragende Lösungen gefunden werden. Dies schließt die Bereitschaft ein, von klassischen Wegen abzuweichen, ohne dabei die notwendige Qualität des Unterrichtes aus den Augen zu verlieren.

Der höhere Aufwand in der Personalgewinnung und -entwicklung einerseits bei Bewahrung des Niveaus der Unterrichtsqualität andererseits hat einen deutlichen Zuwachs an organisatorischen und strategischen Aufgaben der Schulaufsicht zur Folge.

Es bedarf zur Gewinnung und Entwicklung von Personal sehr individualisierter und hoch kompetenter Beratung, die von den Beratenden ein hohes Maß an Professionalität erfordert.
Die Rolle der Schulaufsicht in der Beratung und Unterstützung vor Ort gewinnt in diesem Zusammenhang eine immer stärker werdende Bedeutung.

Gerade angesichts der Diskrepanz zwischen dem steigenden Einstellungsbedarf an Schulen und dem sinkenden Angebot an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern und dem daraus folgenden Bemühen in den einzelnen Bundesländern, Unterricht auch durch Nichtlehrkräfte abzusichern, braucht es ein anderes Maß an Aufmerksamkeit der Schulaufsicht, um Qualität von Unterricht sicherzustellen.

Das Bildungsmonitoring muss konsequent genutzt werden, um fortlaufend Rückmeldung zu erhalten über die Auswirkung der ergriffenen Maßnahmen auf die Unterrichtsqualität. Dabei ist entscheidend, dass die erhobenen Daten zur fachlich fundierten Weiterentwicklung von Schule und Unterricht genutzt werden.

Politik ist verpflichtet, den Akzeptanzrahmen zu schaffen, damit diese Ziele erreicht werden können. Dazu braucht es Ressourcen, Rollenklarheit, Transparenz und wechselseitiges Vertrauen unter allen am Prozess Beteiligten.


2018: Schulaufsicht unabdingbar notwendig! (Mainzer Erklärung)

Die Schulaufsicht ist im Wandel – diesen gilt es zu gestalten.

Die KSD hat 2017 in der Halberstädter Erklärung Handlungsfelder und Anforderungsprofile der Schulaufsicht identifiziert und benannt. In diesem Jahr stand die Frage im Mittelpunkt, welche Kompetenzen erforderlich sind, um die benannten Kernaufgaben erfüllen zu können.

Entscheidendes Kriterium bei der Ermittlung der Kompetenzen ist stets, inwieweit sie letztlich zum Lernerfolg des Schülers und der Schülerin beitragen können.

Die KSD beobachtet, dass unter dem Begriff der datengestützten Schulentwicklung klassische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schulen durch Datenermittlung und Controlling in den Hintergrund gedrängt werden. Das Erfassen von Daten allein fördert jedoch keine Unterrichtsentwicklung und trägt nicht zum Lernerfolg der Lernenden bei.

Vielmehr braucht es – gestützt auf die pädagogischen Forschungen der letzten Jahre – fachdidaktisch und schulpädagogisch professionalisierte Menschen, die aufgrund ihrer Lehrämter und ihrer Leitungserfahrung die Lehrenden und die Schulleitungen in den Schulen unterstützen können. Dies erfordert, dass die Schulaufsicht vor Ort präsent ist.

Erfasste Daten liefern dabei durchaus nutzbringende Indikatoren für Entwicklungsprozesse, zu denen erfolgreiche Berater und Führungskräfte aber weitere, sorgfältig ausgewählte und auf Lehrerfahrung fußende, schulspezifische Aspekte heranziehen müssen.

Darüber hinaus stellt die KSD fest, dass in den wenigsten Bundesländern strukturierte Vorqualifizierungen oder Laufbahnen für die Schulaufsicht geschaffen wurden.

Um den breit gefächerten Kanon an Aufgaben erfüllen zu können, müssen neben den oben genannten zwingenden Voraussetzungen wie Lehramt und Leitungserfahrung auch Fachwissen und Kompetenzen in den Bereichen Verwaltung, Recht, Personalführung, Diagnostik und Unterrichtsentwicklung für die Auswahl und die Qualifizierung der Personen für die Schulaufsicht berücksichtigt werden.

Der aktuell in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Lehrermangel führt unter anderem zu höherer Besoldung der Lehrkräfte. Auch deshalb müssen die Stellenpläne in der Schulaufsicht besoldungsrechtlich angepasst werden, um vor dem Hintergrund der Bestenauslese geeignete Menschen für die anspruchsvollen Aufgaben in der Schulaufsicht zu motivieren.

Schulaufsichtliches Handeln muss sich daran messen lassen, inwieweit es in der Lage ist, guten ganzheitlichen Unterricht zu erwirken, der die Lernvoraussetzungen der Kinder berücksichtigt.

Mainz, den 22.09.2018


2017: Einheitliche Kernaufgaben für Schulaufsicht identifizieren! (Halberstädter Erklärung)

Einheitliche Kernaufgaben für Schulaufsicht identifizieren!

Seit 2014 fordert die KSD die Verantwortlichen in den Bundesländern auf, den für die Schulaufsicht neuen Aufgaben angesichts höherer Eigenverantwortung von Schulen Rechnung zu tragen.

Vor dem Hintergrund der verfassungs- und gesetzmäßigen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern ist es notwendig, die Handlungsfelder und Anforderungsprofile zu benennen und zu konkretisieren.

Ausgehend von der Bonner Erklärung von 2016, in der die KSD die Weiterentwicklung von Strukturen und Arbeitsweisen der Schulaufsicht fordert, haben die Delegierten aus den Bundesländern Kernaufgaben und Arbeitsfelder von Schulaufsicht länderübergreifend identifiziert. Damit ist die gemeinsame Grundlage geschaffen, Schulaufsicht so weiterzuentwickeln, dass sie Schulen unter veränderten und erweiterten Anforderungen auch zukünftig unterstützen und begleiten kann.

Diesen Anforderungen müssen Organisationsstrukturen, Arbeitsweisen und Personalausstattung von Schulaufsicht in den Bundesländern folgen. Schulaufsicht hat neben Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht auch unterstützende, beratende und qualitätssichernde Funktion in folgenden Handlungsfeldern:

1. Qualitätsentwicklung in den Bereichen Beratung und Begleitung in den Handlungsfeldern Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung
2. Konfliktmanagement
3. Kooperation mit allen an Bildung Beteiligten
4. Personalmanagement
5. Verwaltungshandeln

Nach der Überzeugung der KSD muss gute Schulaufsicht auf die Beratung und Unterstützung der Schulen fokussiert sein. Die KSD und die Mitgliedsverbände bieten ihre Mitarbeit und Expertise bei der Gestaltung des Prozesses der Weiterentwicklung der Schulaufsicht an.


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