Positionen

2019: Schweriner Erklärung

Bundesweit ist aufgrund vielfältiger Ursachen der Bedarf an Lehrkräften gestiegen und kann nicht mehr adäquat gedeckt werden. Zur Beseitigung dieses Mangels müssen geeignete, kurz- und langfristig tragende Lösungen gefunden werden. Dies schließt die Bereitschaft ein, von klassischen Wegen abzuweichen, ohne dabei die notwendige Qualität des Unterrichtes aus den Augen zu verlieren.

 

Der höhere Aufwand in der Personalgewinnung und -entwicklung einerseits bei Bewahrung des Niveaus der Unterrichtsqualität andererseits hat einen deutlichen Zuwachs an organisatorischen und strategischen Aufgaben der Schulaufsicht zur Folge.

 

Es bedarf zur Gewinnung und Entwicklung von Personal sehr individualisierter und hoch kompetenter Beratung, die von den Beratenden ein hohes Maß an Professionalität erfordert.
Die Rolle der Schulaufsicht in der Beratung und Unterstützung vor Ort gewinnt in diesem Zusammenhang eine immer stärker werdende Bedeutung.

 

Gerade angesichts der Diskrepanz zwischen dem steigenden Einstellungsbedarf an Schulen und dem sinkenden Angebot an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern und dem daraus folgenden Bemühen in den einzelnen Bundesländern, Unterricht auch durch Nichtlehrkräfte abzusichern, braucht es ein anderes Maß an Aufmerksamkeit der Schulaufsicht, um Qualität von Unterricht sicherzustellen.

 

Das Bildungsmonitoring muss konsequent genutzt werden, um fortlaufend Rückmeldung zu erhalten über die Auswirkung der ergriffenen Maßnahmen auf die Unterrichtsqualität. Dabei ist entscheidend, dass die erhobenen Daten zur fachlich fundierten Weiterentwicklung von Schule und Unterricht genutzt werden.

 

Politik ist verpflichtet, den Akzeptanzrahmen zu schaffen, damit diese Ziele erreicht werden können. Dazu braucht es Ressourcen, Rollenklarheit, Transparenz und wechselseitiges Vertrauen unter allen am Prozess Beteiligten.

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