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2018: Schulaufsicht unabdingbar notwendig! (Mainzer Erklärung)

Die Schulaufsicht ist im Wandel – diesen gilt es zu gestalten.

Die KSD hat 2017 in der Halberstädter Erklärung Handlungsfelder und Anforderungsprofile der Schulaufsicht identifiziert und benannt. In diesem Jahr stand die Frage im Mittelpunkt, welche Kompetenzen erforderlich sind, um die benannten Kernaufgaben erfüllen zu können.

Entscheidendes Kriterium bei der Ermittlung der Kompetenzen ist stets, inwieweit sie letztlich zum Lernerfolg des Schülers und der Schülerin beitragen können.

Die KSD beobachtet, dass unter dem Begriff der datengestützten Schulentwicklung klassische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Schulen durch Datenermittlung und Controlling in den Hintergrund gedrängt werden. Das Erfassen von Daten allein fördert jedoch keine Unterrichtsentwicklung und trägt nicht zum Lernerfolg der Lernenden bei.

Vielmehr braucht es – gestützt auf die pädagogischen Forschungen der letzten Jahre – fachdidaktisch und schulpädagogisch professionalisierte Menschen, die aufgrund ihrer Lehrämter und ihrer Leitungserfahrung die Lehrenden und die Schulleitungen in den Schulen unterstützen können. Dies erfordert, dass die Schulaufsicht vor Ort präsent ist.

Erfasste Daten liefern dabei durchaus nutzbringende Indikatoren für Entwicklungsprozesse, zu denen erfolgreiche Berater und Führungskräfte aber weitere, sorgfältig ausgewählte und auf Lehrerfahrung fußende, schulspezifische Aspekte heranziehen müssen.

Darüber hinaus stellt die KSD fest, dass in den wenigsten Bundesländern strukturierte Vorqualifizierungen oder Laufbahnen für die Schulaufsicht geschaffen wurden.

Um den breit gefächerten Kanon an Aufgaben erfüllen zu können, müssen neben den oben genannten zwingenden Voraussetzungen wie Lehramt und Leitungserfahrung auch Fachwissen und Kompetenzen in den Bereichen Verwaltung, Recht, Personalführung, Diagnostik und Unterrichtsentwicklung für die Auswahl und die Qualifizierung der Personen für die Schulaufsicht berücksichtigt werden.

Der aktuell in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Lehrermangel führt unter anderem zu höherer Besoldung der Lehrkräfte. Auch deshalb müssen die Stellenpläne in der Schulaufsicht besoldungsrechtlich angepasst werden, um vor dem Hintergrund der Bestenauslese geeignete Menschen für die anspruchsvollen Aufgaben in der Schulaufsicht zu motivieren.

Schulaufsichtliches Handeln muss sich daran messen lassen, inwieweit es in der Lage ist, guten ganzheitlichen Unterricht zu erwirken, der die Lernvoraussetzungen der Kinder berücksichtigt.

Mainz, den 22.09.2018

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