Positionen
2017: Einheitliche Kernaufgaben für Schulaufsicht identifizieren! (Halberstädter Erklärung)
Einheitliche Kernaufgaben für Schulaufsicht identifizieren!
Seit 2014 fordert die KSD die Verantwortlichen in den Bundesländern auf, den für die Schulaufsicht neuen Aufgaben angesichts höherer Eigenverantwortung von Schulen Rechnung zu tragen.
Vor dem Hintergrund der verfassungs- und gesetzmäßigen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern ist es notwendig, die Handlungsfelder und Anforderungsprofile zu benennen und zu konkretisieren.
Ausgehend von der Bonner Erklärung von 2016, in der die KSD die Weiterentwicklung von Strukturen und Arbeitsweisen der Schulaufsicht fordert, haben die Delegierten aus den Bundesländern Kernaufgaben und Arbeitsfelder von Schulaufsicht länderübergreifend identifiziert. Damit ist die gemeinsame Grundlage geschaffen, Schulaufsicht so weiterzuentwickeln, dass sie Schulen unter veränderten und erweiterten Anforderungen auch zukünftig unterstützen und begleiten kann.
Diesen Anforderungen müssen Organisationsstrukturen, Arbeitsweisen und Personalausstattung von Schulaufsicht in den Bundesländern folgen. Schulaufsicht hat neben Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht auch unterstützende, beratende und qualitätssichernde Funktion in folgenden Handlungsfeldern:
1. Qualitätsentwicklung in den Bereichen Beratung und Begleitung in den Handlungsfeldern Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Organisationsentwicklung
2. Konfliktmanagement
3. Kooperation mit allen an Bildung Beteiligten
4. Personalmanagement
5. Verwaltungshandeln
Nach der Überzeugung der KSD muss gute Schulaufsicht auf die Beratung und Unterstützung der Schulen fokussiert sein. Die KSD und die Mitgliedsverbände bieten ihre Mitarbeit und Expertise bei der Gestaltung des Prozesses der Weiterentwicklung der Schulaufsicht an.