Positionen

2016: Die veränderte Rolle von Schulaufsicht vor dem Hintergrund bundesweiter Veränderungsprozesse im Bildungsbereich (Bonner Erklärung)

Die Jahrestagung der KSD, der Zusammenschluss der Landesverbände der Schulaufsicht aller Ebenen, fand vom 22.09.- 24.09.2016 in Bonn statt. Sie hat sich schwerpunktmäßig mit der veränderten Rolle von Schulaufsicht in den Bundesländern befasst. Dabei standen die aktuellen Entwicklungen der Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus anderen Herkunftsländern, insbesondere Flüchtlingen, auf der Tagesordnung.

Bei der Suche nach Lösungen gehen die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Wege.
Die Debatte um diese Problematik verdeutlicht aber, dass die  neuen Aufgaben andere Strukturen und Arbeitsweisen erfordern. Ausgehend von der Braunschweiger Erklärung von 2015, die sich schwerpunktmäßig mit der Beschulung von Migranten beschäftigt hat, sieht sich die KSD in ihren Forderungen bestätigt, Schulaufsicht neu zu denken.
Zeitgleich mit der diesjährigen Tagung der KSD in Bonn hat das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Weiterentwicklung der Schulaufsicht veröffentlicht.

Aufgrund bundesweiter Veränderungsprozesse im Bildungsbereich ist das Unterstützungssystem der Schulaufsicht entsprechend anzupassen.

Hierzu ist zunächst eine offene Bestandsaufnahme  schulaufsichtlicher Handlungsfelder vorzunehmen. Das Spektrum der Aufgaben hat sich nicht nur erweitert, sondern deutlich verändert.

Seit längerer Zeit setzt sich die KSD intensiv mit den Kernaufgaben der Schulaufsicht auseinander. Wir fordern die Kultusministerkonferenz (KMK) auf, sich ebenfalls  dieser Problematik anzunehmen.

Als überparteilicher Fachverband für Fragen der Schulaufsicht und Schulverwaltung bieten wir hierfür ausdrücklich unsere Unterstützung  an.

Aus Sicht der KSD gehören folgende Felder zu den Kernaufgaben:
- Unterrichtsentwicklung,
- Integration und Inklusion,
- Personalentwicklung,
- Personalmanagement,
- Qualitätsentwicklung,
- Beschwerde- und Konfliktmanagement und
- Kooperation mit allen an Bildung Beteiligten.

Vor diesem Hintergrund bedürfen die derzeitigen Organisationsstrukturen einer kritischen Bestandsanalyse und nachfolgend einer darauf aufbauenden Entwicklung.

Das Zusammenwirken kommunaler und staatlicher Institutionen wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Hierbei gilt es, einerseits gewachsene Strukturen zu berücksichtigen, andererseits die Anforderungen an eine moderne Verwaltung in die Entwicklung angemessen einzubeziehen. Hierfür kann das in NRW von einem unabhängigen Expertengremium vorgelegte Gutachten zur Reform der Schulaufsicht als Anregung dienen.

Für eine Reform der Schulaufsicht sind folgende Parameter unverzichtbar:
- umfassende Einbindung des betroffenen Personals von Prozessbeginn an,
- Beteiligung aller interessierten Gremien, Verbände, Gewerkschaften und Institutionen,
- Weiterentwicklung des Prozesses bei größtmöglicher Transparenz und
- Einplanung ausreichender Zeitressourcen.

Grundlage aller möglichen Reformen ist der verfassungsmäßige Auftrag  der Schulaufsicht zur Sicherstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrages aller Kinder und Jugendlichen.

Die KSD plant für das Frühjahr 2017 eine Arbeitstagung aller Mitgliedsverbände mit dem Ziel,  konkrete Vorschläge für Umsetzungsschritte zu veröffentlichen.

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