Positionen

2003: Weiterentwicklung der Schulaufsicht (Leipziger Erklärung) und 30 Jahre Schulaufsicht - Festschrift

Weiterentwicklung der Schulaufsicht


Position der KSD

verabschiedet anlässlich der Delegiertenversammlung 2003 in Leipzig

Präambel

Der Auftrag der Schulaufsicht unterliegt als Folge des Wandels der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen bildungspolitischen Entwicklungen tief greifenden Veränderungen. Er wird künftig entscheidend bestimmt werden durch die Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung und –sicherung.
Hierfür braucht die Schulaufsicht ein klares Mandat der Politik.

1. Schulaufsicht ist das Unterstützungssystem der selbständiger werdenden Schule

Die staatliche Schulaufsicht unterstützt die Schulen bei ihrer Entwicklung zu größerer Selbständigkeit in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Die selbstständiger werdenden Schulen tragen in diesem Prozess zunächst selbst die Verantwortung für die Qualität ihrer Arbeit und deren interne Evaluation. Qualifizierungsoffensiven müssen die schulischen Kompetenzen in den Bereichen des Managements, der Steuerung, der Beratung und Diagnose, der Innovation und des Controllings stärken.

2. Schulaufsicht verantwortet die externe Evaluation

Die Schulen haben durch diesen Prozess selbstständiger Entwicklungssteuerung eine besondere Verantwortung für die Ergebnisse ihrer Arbeit. Diese bedarf externer Evaluation. Die staatliche Schulaufsicht ist verantwortlich für diese externe Evaluation. Sie kooperiert bei dieser systemischen Sicht auf die Schule mit fachlich vorgebildeten Evaluationsexperten.
Bei der Evaluation werden standardisierte Evaluationsverfahren eingesetzt.

3. Schulaufsicht steuert und koordiniert die Weiterentwicklung der Schulen

Die Ergebnisse der externen Evaluation werden transparent gemacht und sind Ausgangspunkt für die gezielte Weiterentwicklung der Schule. Die Staatliche Schulaufsicht steuert und koordiniert diese Weiterentwicklung mit den Instrumenten der Zielvereinbarung und Teamarbeit.

4. Schulaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Rahmenvorgaben

Die staatliche Schulaufsicht überprüft die Einhaltung staatlicher Rahmenvorgaben und stellt durch Anfertigung regionaler Bildungsberichte die Ergebnisse der Einzelschule in einen vergleichenden Zusammenhang mit den Ergebnissen anderer Schulen.

5. Schulaufsicht ist zur Selbstevaluation bereit

Die staatliche Schulaufsicht lässt ihre Arbeits- und Wirkungsweise extern evaluieren und sich wissenschaftlich begleiten.

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