Positionen
2005: Schulevaluation - Bedingung für einen gelingenden Qualitätsentwicklungsprozess in Schulen (Lüneburger Erklärung)
Lüneburger Erklärung
Viele Jahre lang konnte die KSD beim Blick auf die gesamte Republik bildungspolitische „Endlosschleifen“ beobachten: Was in einem Bundesland gerade als unpraktikabel abgetan oder verworfen wurde, konnte man nahezu gleichzeitig im nächsten als große Innovation gefeiert sehen – und umgekehrt.
Die Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien lassen für derartige Experimente keinen Raum mehr, sie offenbaren vielmehr einen zwingenden gemeinsamen Handlungsbedarf. Hieraus folgt ein zunehmender Gleichlauf der Bildungspolitik der Bundesländer.
Erste Schritte zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen sind in allen Bundesländern eingeleitet und die Einführung einer externen Schulevaluation unter verschiedenen Bezeichnungen in fast allen Bundesländern erfolgt, in Vorbereitung oder doch zumindest vorgesehen.
Vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrungen in allen Bundesländern und auf der Grundlage der Diskussion einer gemeinsamen Tagung aller Landesverbände formuliert die KSD Bedingungen für einen gelingenden Qualitätsentwicklungsprozess in den Schulen:
- Aus der Festlegung länderübergreifender Bildungsstandards folgt die Notwendigkeit eines einheitlichen Referenzrahmens für Schulqualität in allen Bundesländern.
- Die Entwicklung vergleichbarer Evaluationsinstrumente und Evaluations-verfahren für die interne und die externe Evaluation muss zentral koordiniert werden.
- Die interne Evaluation ist flächendeckend einzuführen. Eine kontinuierliche Selbstevaluation der Schulen ist Grundlage für eine aussagefähige Fremdevaluation.
- Die Schulaufsicht ist im Auftrag des Staates verantwortlich für die Gestaltung und Entwicklung des Schulwesens. Sie begleitet den Entwicklungsprozess der Schulen auf der Basis gesicherter Evaluationsergebnisse und steuert die Schulentwicklung in der Region.
- Deshalb muss die Schulaufsicht an der Durchführung der externen Evaluation beteiligt werden.
- Schulevaluation ist der Anfangspunkt von Schulentwicklungsprozessen.
Schulaufsicht trägt die Verantwortung für die Sicherung der Verbindlichkeit und der Nachhaltigkeit der anschließenden Entwicklungsmaßnahmen. Sie bündelt vorhandene Informationen / Daten und steuert in der Region durch Zielvereinbarungen und Ressourcenzuweisung. Vor dem Hintergrund der Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen kommt der Personalauswahl für schulische Funktionsstellen sowie der Personalentwicklung und Fortbildung besondere Bedeutung zu. - Bei Schulen, die deutlich unter Standard liegen, muss die Schulaufsicht sofort eingreifen. Darauf haben Eltern, Schülerinnen und Schüler einen Anspruch.
- Alle Beteiligten müssen systematisch für ihre neuen Aufgaben qualifiziert werden. Ressourcen für Beratung, Unterstützung und Qualifikation müssen bedarfsorientiert zur Verfügung stehen.
Tief greifende Veränderungen sind in allen Bundesländern eingeleitet.
Aus Sicht der KSD haben sich alle Maßnahmen im Bildungssystem an dem Recht des Kindes auf guten Unterricht und gute Schule zu orientieren. Nur dort, wo die externe Schulevaluation und die anschließenden Schulentwicklungsprozesse dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler direkten Nutzen daraus ziehen, haben sie aus Sicht der KSD den gewünschten Effekt und damit ihre Daseinberechtigung.