Positionen

2006: Brief an die KMK-Präsidentin Ute Erdsiek-Rave: Erlangung eines Partei übergreifenden Konsens in bildungspolitischen Grundfragen (Berliner Erklärung)


an die
Präsidentin der Kultusministerkonferenz
Frau Staatsministerin Ute Erdsiek-Rave
Ministerin für Bildung und Frauen in Schleswig-Holstein

02.11. 2006





Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

auf der Delegiertenkonferenz der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland (KSD) Anfang Oktober in Berlin ist von den teilnehmenden Bundesländern erneut vorgetragen worden, dass länderbezogene Reformvorhaben zwar eingeleitet, aber nicht die Wirkung erzielt haben, die für die grundlegenden Veränderungen der Arbeit in den Schulen notwendig wäre.

Bereits in der Lüneburger Erklärung der KSD vom Oktober 2005, die der Kultusministerkonferenz im Oktober 2005 zugeleitet wurde, sind Bedingungen für einen gelingenden Qualitätsentwicklungsprozess in den Schulen formuliert und u. a. ein bundeseinheitlichen Referenzrahmen für Schulqualität gefordert worden.

Anlass war die Beobachtung unterschiedlicher und zum Teil gegenläufiger Entwicklungen in den Bundesländern, die aus Sicht aller vertretenen Landesverbände der Schulaufsicht auf unzureichende Koordination zwischen den Bundesländern und auf wechselseitige bildungspolitische „Blockaden“ zurückzuführen sind.

Mit der Formulierung einheitlicher Bildungsstandards sowie mit der Gründung des „Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen“ (IQB) wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der bundesweiten Koordination im Bildungswesen eingeleitet.

Der Konsens über die bisher formulierten Bildungsstandards kann und darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass in den einzelnen Bundesländern deutliche fachlich nicht begründbare Unterschiede hinsichtlich Art und Intensität der Umsetzung erkennbar sind.

Schulaufsicht ist die Gelenkstelle, die bildungspolitische Vorgaben vor Ort in den Schulen implementieren und voranbringen soll und hierzu bereit ist.

Gerade deshalb erscheint es uns dringend notwendig, bestehende Hindernisse für eine in der Alltagspraxis wirksame Qualitätsverbesserung zu beseitigen, die nach Auffassung aller in der KSD vertretenen Landesverbände ursächlich auf die Überlagerung von Fachdiskussionen durch eher politische Motive zurückzuführen sind.

Eine öffentlich verantwortete Bildung wird immer wichtiger. Die gesamtpolitische Konstellation in der Bundesrepublik bietet aus Sicht der KSD neue Chancen dafür, dass sich Landesregierungen verstärkt um einen parteiübergreifenden Konsens in bildungspolitischen Grundfragen bemühen.

Die Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland als politisch unabhängige Dachorganisation sieht im Konsens mit den (ebenfalls politisch unabhängigen) Landesverbänden in folgenden Handlungsfeldern Entwicklungsbedarf:

(1) Vermeidung von Kontinuitätsbrüchen bei Regierungswechseln in einem Bundesland

Schulen brauchen Verlässlichkeit. Der bisher mangelnde Konsens in bildungspolitischen Grundfragen hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass durch Veränderung von Gesetzen und Verordnungen in relativ kurzen Zeitabständen zum Teil erhebliche Kurswechsel vorgenommen wurden. Solche Kontinuitätsbrüche werden von den Betroffenen als „Schaukelpolitik“ empfunden.

Bei voller Akzeptanz der föderalen Strukturen müssen durch die KMK länderübergreifend geregelt werden:

- Vergleichbarkeit von Bildungsgängen, verbesserte Abstimmung der Verordnungen über schulische Abschlüsse und Vereinheitlichung von
Schülerlaufbahnen in den Bundesländern;

- Vermeidung von Misserfolgskarrieren von Schülern/innen aufgrund unzureichender Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen sowie von Fehlprognosen bei Schullaufbahnentscheidungen;

- Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit sowie Erhöhung der Bildungschancen benachteiligter Schüler/innen (deutscher und ausländischer Herkunft);

- Abbau von Ausgliederungs- und „Abschiebe“tendenzen im Schulwesen, verbunden mit verlässlichen Förderstrategien in allen Schulen.

(2) Stärkere Gewichtung von Fachaspekten bei bildungspolitischen Entscheidungen

Öffentliche Äußerungen von Bildungspolitikern über Ergebnisse internationaler Studien oder über Verlautbarungen internationaler Bildungsexperten haben ein gemeinsames Merkmal: Wahrgenommen und akzeptiert werden jeweils nur die Aspekte, die mit den eigenen Sichtweisen vereinbar sind. Aspekte, die geeignet wären, Positionen selbstkritisch zu überdenken bzw. in Frage zu stellen, werden ignoriert, uminterpretiert oder als verfehlt zurückgewiesen.

Es ist daher dringend geboten

- fachliche bzw. wissenschaftlich begründete Argumente ausreichend in bildungspolitische Entscheidungen einzubeziehen;

- auf der Ebene der Kultusministerkonferenz und auf Länderebene auch in Bildungsfragen unabhängige Beratungsgremien (bzw. Institute) strukturell vorzusehen;

- die Kultusministerien der Länder bezüglich ihres Verwaltungshandelns und der Wirksamkeit ihrer bildungspolitischen Entscheidungen einer objektivierten, wissenschaftlich fundierten externen Evaluation zu unterziehen.

(3) Klare Regeln bei Personalfragen

Für sachbezogene Problemlösungen im Bildungswesen und für kontinuierliche Qualitätsentwicklung in den Schulen kommt es darauf an, dass die politisch Verantwortlichen in ihren Entscheidungen in längeren Entwicklungszeiträumen denken.

Eine dauerhafte und zielgerichtete Implementierung und Umsetzung von Reformvorhaben bedarf übergreifender Regeln in folgenden Bereichen:

- Offenlegung, welche Führungspositionen in den Länderministerien mit politischen Beamten und welche mit Fachbeamten besetzt werden;

- konsequente Beachtung des Leistungsgrundsatzes bei der Auswahl von Fachbeamten.

(4) Beseitigung von Qualitätshindernissen in beamtenrechtlichen Regelungen

Das Grundprinzip der „Besitzstandswahrung“ verhindert bisher, dass die jeweils vorgesetzte Dienst- und Fachaufsicht bei nachweislich schwerwiegenden und dauerhaften Mängeln in der Aufgabenwahrnehmung Problem lösende Maßnahmen (Rückstufung, Verwendung in anderen Positionen) vornehmen kann.

Die geänderten Zuständigkeiten im Rahmen der Föderalismusreform müssen dafür genutzt werden, die beamtenrechtlichen Regelungen so zu gestalten, dass Motivation erzeugt, Leistung honoriert, aber auch Fehlleistung geahndet werden kann.



Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

gerade und vor allem im Bildungssystem ist es notwendig, dass die politischen Parteien zumindest in Grundfragen Differenzen überwinden und gemeinsame sachlich begründete Positionen erarbeiten. Das ergibt sich aus der „Verpflichtung zur Einheit des deutschen Bildungswesens“, vor allem aber aus der Verpflichtung gegenüber Schülerinnen und Schülern in ganz Deutschland. Insoweit sind die oben genannten Punkte nach Auffassung der KSD in die Agenda der KMK aufzunehmen.



Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Weitzel
Bundesvorsitzende KSD

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