Positionen

2007: Zur Eigenverantwortung von Schulen (Wittenberger Thesen)

Wittenberger Thesen 2007

der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland KSD (frei nach Martin Luther)

 

  1. Unverständig und schlecht handeln diejenigen, die die Selbstständigkeit oder Eigenverantwortung von Schulen zum Selbstzweck erheben.
  2. Unverständig wäre, die Begriffe Selbstständigkeit oder Eigenverantwortung von Schulen nicht zu definieren. Begriffswirrwarr ist Teufelswerk. Eigenverantwortung sei von nun an unser Wort.
  3. Das ist gewiss, dass es für Eigenverantwortung von Schulen einen verbindlichen Rahmen und verbindliche Ziele geben muss. Denn es gibt keine grenzenlose Eigenverantwortung.
  4. Der wahre Schatz wachsender Eigenverantwortung von Schulen liegt in der Verbesserung der schulischen Arbeit bezogen auf Leistungsfähigkeit und verantwortliches Handeln von Schülern.
  5. Es ist unstrittig, dass Schulen den Erfolg ihrer Arbeit systematisch und umfassend überprüfen müssen.
  6. Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Schulen zuvörderst selbst die Verantwortung für die Verbesserung ihrer Arbeit tragen.
  7. Man muss die Verantwortlichen lehren, regelmäßig und systematisch Rechenschaft abzulegen.
  8. Nur die Unbesonnenen verzichten auf Verlässlichkeit und Stetigkeit. Qualitätsentwicklung braucht Zeit.
  9. Unverantwortlich handelt, wer annimmt, dass Eigenverantwortung von Schulen von allen Handelnden automatisch verantwortlich wahrgenommen wird.
  10. Unverantwortlich und schlecht handeln diejenigen, die die Verteilung der guten Lehrkräfte dem freien Markt überlassen und die das Problem der Schlechten und Unwilligen weiterhin verdrängen.
  11. Es ist nicht bewiesen, dass mehr Ressourcen automatisch zu verbesserter Qualität von schulischer Leistung führen. Auf die Wirksamkeit der Mittel für die Schüler kommt es an.
  12. Das ist gewiss, dass zur Eigenverantwortung von Schulen auch eine dementsprechende Schulaufsicht gehört.
  13. Sicher ist, dass eigenverantwortliche Schulen eine starke Schulaufsicht benötigen. Dabei darf das Handeln der Schulen nicht durch die Schulaufsicht ersetzt werden.
  14. Engführende Regelungen und Gängelungen waren und sind von Übel.
  15. Die Erfahrung lehrt, dass Schulaufsicht ohne die Möglichkeit zum Eingreifen ihrer Aufgabe nicht gerecht werden kann.
  16. Es darf nicht bezweifelt werden, dass die Schulaufsicht eingreift, wenn Schulen ihre Aufgaben nicht erfüllen.
  17. Sicher ist, dass Ergebnisse von Evaluation in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess münden müssen, der von der Schulaufsicht vor Ort auf der Basis von Zielvereinbarungen beratend und unterstützend begleitet wird.

Gegeben zu Wittenberg,

den 29. September 2007

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