Positionen

2009: Föderale Vielfalt braucht Grenzen (Bad Bramstedter Erklärung)

KSD – Delegiertenversammlung 2009
vom 24. bis 26. September in Bad Bramstedt

Nationaler Bildungsgipfel – Föderale Vielfalt


Bad Bramstedter Erklärung

 

Föderale Vielfalt braucht Grenzen

KSD fordert: Kinder haben im Mittelpunkt bildungspolitischer Entscheidungen zu stehen

Bildung ist Megathema – bundesweit und in den Ländern. Dabei gehen die einzelnen Bundesländer ausgehend von denselben Themen unterschiedliche Wege. Fast 200.000 Kinder wechseln pro Jahr zwischen den Bundesländern die Schule. Das schafft immer wieder Probleme – Tendenz zunehmend - und beunruhigt die betroffenen Eltern.  Die wirtschaftliche Situation verlangt hohe Mobilität. Immer mehr Eltern sind in Sorge: Die Kinder bleiben auf der Strecke.

Die KSD verlangt daher, die bildungspolitischen Entwicklungen in den einzelnen Ländern besser zu koordinieren, eine bundesweite Gesamtstrategie zu entwickeln und wesentliche Richtungen zu vereinheitlichen. Die Festlegung gemeinsamer Bildungsstandards reicht nicht aus.
Unstrittig ist für die KSD, dass  in wesentlichen Bereichen eine einheitliche Richtung in der Bildungspolitik festzustellen ist:

  • Erhöhte Bedeutung vorschulischer Erziehung
  • Individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler
  • Gemeinsame Beschulung beeinträchtigter und nicht beeinträchtigter
  • Verkürzter gymnasialer Bildungsgang
  • Tendenz zu höheren Bildungsabschlüssen
  • Erweiterte schulische Eigenverantwortung

Diese Arbeit kann Politik nicht selbst leisten. Auch nach Auffassung der Bundeselternvereinigung, der Schulleiterverbände, der Arbeitgeberverbände, der Schulträger und anderer Partner ist eine leistungsfähige regionale Schulaufsicht für die Steuerung dieser Entwicklungsprozesse unabdingbar.

Schulaufsicht betreibt in diesem Prozess:

  • Monitoring: Schulaufsicht sorgt dafür, dass Prozesse in den Schulen sachgerecht, zielorientiert und erfolgversprechend verlaufen und ggf. initiiert werden. Sie berücksichtigt, dass Prozesse notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für schulische Qualität sind.
  • Beratung und Unterstützung: Schulaufsicht stellt die fachliche Beratung sicher, koordiniert den organisatorischen Rahmen für Entwicklungen und hilft bei Prozessstörungen.
  • Beschwerdemanagement: Schulaufsicht schafft Ausgleich bei eventuell entstehenden lokalen Interessen und gegenüber sich möglicherweise verstärkenden Partikularinteressen.
  • Personalmanagement: Schulaufsicht sorgt – insbesondere angesichts des massiven Mangels auf dem Lehrerarbeitsmarkt und beim Führungspersonal – für eine gerechte Verteilung und die Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Herstellung vergleichbarer Bildungsangebote im Bereich ihrer Zuständigkeit.

Gerade die selbstständigere Schule ist auf diese Leistungen einer starken Schulaufsicht angewiesen.

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