Positionen

2012: Verzichtbarkeit der Schulaufsicht bei Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen? (Cottbuser Erklärung)

Die Delegiertenversammlung der Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland (KSD) vom 27.09. bis zum 29.09.2012 in Cottbus verabschiedete die

Cottbuser Erklärung:

Die Forderungen der KSD haben als Grundlage die Stärkung der Eigenverantwortung von Schule und die Weiterentwicklung von Unterricht. Alle Maßnahmen müssen dazu dienen, den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

Die KSD stellt fest, dass in den meisten Bundesländern Ansätze zu erkennen sind, im Bildungsbereich Einsparungen vorzunehmen. Dies soll vorrangig die Schulaufsicht treffen. Unter Hinweis auf die gesteigerte Eigenverantwortung von Schulen wird der Eindruck erweckt, Schulaufsicht sei verzichtbar.
Dieser Sichtweise tritt die KSD energisch entgegen. Unabhängig von der Tatsache, dass Schulaufsicht im Grundgesetz und den Landesverfassungen als Staatsaufgabe verankert ist, sind folgende Aufgaben für eine funktionierende Schulaufsicht unverzichtbar:

Schulentwicklung
-Die Qualität von Schule misst sich maßgeblich am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Schulaufsicht steht die Sicherung der Qualität des Unterrichts und dessen Weiterentwicklung.
-Die Schulaufsicht verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Verfahren, die Schulen in den dafür notwendigen Prozessen zu unterstützen und begleiten zu können.

Kontrollfunktion
-Angesichts der heterogenen Schullandschaft in den Bundesländern stellt sich die Aufgabe der Schulaufsicht bezüglich der Kontrollfunktion sehr vielfältig dar.
-Diese reicht von der Evaluation vorhandener Qualitätssicherungsinstrumente über Beschwerdemanagement bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen.
-Über das Instrument der Zielvereinbarung wird Schulaufsicht präventiv tätig, indem sie zusammen mit den Schulen die Entwicklungsfelder und die dazu erforderlichen Verfahren festlegt.
-In regelmäßigen Abständen legen die Schulen der Schulaufsicht Rechenschaft über das Erreichen der Schulentwicklungsziele und die Mittelverwendung ab.

Personalversorgung und -entwicklung
-Schulaufsicht stellt sicher, dass alle Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs in gleicher Weise mit qualifiziertem Personal versorgt werden. Damit gewährleistet sie die Einhaltung des Sozialstaatsprinzips (= Gleichheit der Lebensverhältnisse).
-Durch die berufsbegleitende Fortbildung sorgt Schulaufsicht für eine kontinuierliche Personalentwicklung im Bereich der Lehrkräfte. Schulaufsicht fördert und qualifiziert zur Weiterentwicklung der Eigenverantwortung der Schulen potentielle und bereits tätige Führungskräfte.

Schulaufsicht in der Region
-Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in der BRD und sich verändernder Schullandschaften (Dreigliedrigkeit versus Zweigliedrigkeit ..) erhält Schulaufsicht zunehmend die Aufgabe, in den Regionen Schulentwicklungsprozesse zu moderieren. Dabei gilt es, staatliche (Finanzierbarkeit des Schulsystems) mit kommunalen Interessen in Einklang zu bringen.
-Um den Erziehungs- und Bildungserfolg der Schulen sicherzustellen, bedarf es multiprofessioneller Kompetenzen, die allein aus schulischen Mitteln nicht generiert werden können. Deshalb bildet Schulaufsicht in enger Abstimmung mit den Schulen Netzwerke mit außerschulischen Partnern in der Region. Für den Erfolg dieser Netzwerkarbeit ist der direkte personale Kontakt entscheidend.

Um diese Aufgaben erfolgreich wahrnehmen zu können, bedarf es einer mit umfassenden Entscheidungskompetenzen ausgestatteten Schulaufsicht in der Region, die nach den Grundsätzen einer modernen Verwaltung transparent arbeitet und ihre Ergebnisse einer regelmäßigen Evaluation unterzieht.

Copyright © 2015. All Rights Reserved.